Haus verschenkt mit Nießbrauch
Hallo und Grüß Gott
Mein Name ist Stephan und ich hätte da mal eine Frage…
Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Ismaning bei München.
In Grassau im Chiemgau bewohne ich sporadisch (weniger als 183 Tage),
die Wohnung im OG meines ehemaligen Elternhauses und zahle dafür Zweitwohnungssteuer.
Die 2. Wohnung im EG ist fest vermietet; keine FeWo.
2021 habe ich das Haus meiner Tochter geschenkt. Meine Frau und ich haben seitdem Nießbrauchsrecht.
Vor 2 Wochen ist meine Tochter nun in die bislang von uns genutzte WHG eingezogen
und hat sich ganz offiziell im Einwohnermeldeamt angemeldet.
Nun meine Frage:
Muss ich weiterhin ZwS zahlen ?
Ich kann die Wohnung nur noch sehr eingeschränkt (Besuch meiner Tochter) nutzen.
Ich kann über die Wohnung nicht mehr frei verfügen.
Ich kann die Wohnung auch nicht mehr als FeWo vermieten
- was laut ZwS-Satzung explizit gestattet ist und
- was die Gemeinde auch unterstellt und
- deshalb auch regelmässig überprüft…
Muss ich meinen Zweitwohnsitz dazu abmelden ?
Freue mich über gewohnt fundierte Rückmeldung
Stephan
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Stephan E,
08.11.2024
- Haus verschenkt mit Nießbrauch -
Rebell,
09.11.2024
- Haus verschenkt mit Nießbrauch - Stephan E, 09.11.2024
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Rebell,
09.11.2024