Nur eingeschränkte Zweitwohnungsnutzung in Oberstdorf
Erst einmal Danke für das Thema. Mir fehlt ein wenig der Kontext, da der Zeitungsartikel nicht mehr existiert bzw. andere Artikel mit Bezahlschranken ausgestattet sind.
Ich vermute aber, es ging um die Frage, dass man baurechtlich die Nutzung der Nebenwohnungen verbieten wollte, wenn die Eigentümer mehr als die Hälfte des Jahres nicht zugegen sind (was ja der Sinn einer Nebenwohnung ist) und damit würde diese Regelung gegen den Sinn des Meldegesetzes zuwiderlaufen.
Und nun ist halt wohl die Idee: du darfst schon Nebenwohnung haben. Aber wenn du sie mehr als 6 Monate nicht nutzt, musst du sie vermieten für die restliche Zeit.
Dieser ganze Gedanke funktioniert in Fällen, wo ich für meinen Urlaub zwei Monate im Sommer aufschlage - und den Rest des Jahres die Wohnung nicht brauche. Wenn gleich der Run außerhalb der Hauptzeit überschaubar sein dürfte.
Nun stellen wir uns eine Hotelmitarbeiterin in Teilzeit vor, die für die Spät- und Frühschichten diese Wohnung innehat und in der Regel zwei Wochen vorher ihren Dienstplan kennt und das einzige wirklich planbare ihre drei Wochen Sommerurlaub sind. Neben der kurzfristigen Kurzzeitvermietung, Organisation von Reinigung und Schlüsselübergaben, das Handling mit persönlichen Gegenständen, die man gewöhnlich in einer Nebenwohnung zurücklässt, ... wirkt diese Idee nicht durchdacht zu sein.
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- Nur eingeschränkte Zweitwohnungsnutzung in Oberstdorf -
Rebell,
14.10.2024
- Nur eingeschränkte Zweitwohnungsnutzung in Oberstdorf -
René,
01.12.2024
- Nur eingeschränkte Zweitwohnungsnutzung in Oberstdorf - Rebell, 03.12.2024
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René,
01.12.2024