Au in der Hallertau will 180 000 € Zweitwohnsteuer
dazu gab es wohl kontroverse Diskussionen im Marktgemeinderat wie eben
Aufwand steht in keinem Verhältnis
Diese Diskussion - so der zu gewinnende Eindruck ohne eine das Vorhandensein einer gültigen Satzung
trotz Bedenken nur knappe Mehrheit für die Einführung einer Zweitwohnungssteuer - allerdings im Internetauftritt dieser Gemeinde kann noch keine Satzung dazu abgerufen werden.
Folgedessen besteht eben die Möglichkeit auch mit ungültiger rechtswidriger Satzung Steuerbescheide zu versennden das ist in Bayern schon seit 20 Jahren möglich
Was hier auch auffällt, dass Marktgemeinderäte fest damit spekulieren, wie man mit der Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer den Druck ausüben könne , damit über diese Vorgehensweise die betreffenden Bürger zur Umgehung von Richtlinien im Meldegesetz - dass diese sich einfach mit Erswohnsitz anmelden sollten- denn dann gibt es "Kohle im Kommunalen Finanzausgleich"
Dabei wird wohl übersehen, dass die vorsätzliche Umgehungdes Meldegesetzes wohl strafbar sei!
Aber die Strafe zahlt dann eben jener Bürger, welcher sich dazu anleiten lässt und nicht der Kommunalpolitiker persöhnlich - Auch so eine Forderung oder Hinweis sollte strafbar sein!
vollkommen falsch in Bayern hält der Freistaat seit 20 Jahren seine schützende Hand und verzichtet sogar auf den Vollzug der BauNVo wo es um die Vermietung von Ferienwohnungen geht ohne eine Genehmigung vorzuweisen.
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- Au in der Hallertau will 180 000 € Zweitwohnsteuer -
Rebell,
13.12.2024
- Au in der Hallertau will 180 000 € Zweitwohnsteuer - Kommunalfreund, 14.12.2024