Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohung bei getrennten Eltern

Alfred @, Donnerstag, 19.06.2025 (vor 12 Tagen) @ Anne_Berlin

Die entscheidende Frage ist, ob die Tochter die Nebenwohnung bei Dir innehat (also nicht nur tatsächlich sondern auch rechtlich abgesichert nutzen kann) oder ob sie dort eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit nutzt (z.B. ohne Mietvertrag). Das Innehaben (tatsächliche Nutzung bei rechtlicher Verfügungsbefugnis) der Wohnung ist Voraussetzung für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer.


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