Zweitwohnungsteuer für elterliche Wohnung bei getrennten Eltern

Anne_Berlin, Freitag, 21.11.2025 (vor 11 Tagen) @ Kommunalfreund

Ja, ich bin auch froh - vorausgesetzt, dass nichts mehr vom Amt nachkommt. Aber ich hatte gestern nochmal das ursprüngliche Schreiben angeschaut und da fiel mir auf, dass darin stand, eine weitere Nachricht würde man nur erhalten, wenn eine Steuerpflicht festgestellt wird. Insofern gehe ich nach 5 Monaten jetzt mal davon aus, dass das abgehakt ist.
Danke nochmal an Alfred!


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