Sammelklage in Sicht?

René ⌂ @, Montag, 01.09.2025 (vor 117 Tagen) @ Nico2510

Ich zitiere Artikel 14 Abs. 2 Grundgesetz:

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Ohne in die Details des Ortes zu gehen, scheint es ein Thema der Zweckentfremdung zu sein: Gebäude sollen auch genutzt werden und nicht leer stehen. Du hast ja die Möglichkeit, deine Immobilie ja selbst zu nutzen. In soweit hilft dir die Polemik mit "Kommunismus" nicht.

Ob das nun alles sinnvoll und zweckmäßig ist, was die Behörde macht - keine Ahnung.


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