Wohnheime befreit?

Tudor @, Montag, 30.01.2006 (vor 6752 Tagen) @ René

Naja, hab heute nach einem Hinweis in der CAZ 'ne Gesetzeslücke gefunden:


aus der sächsischen Bauordnung:
"§ 40 Wasserversorgungsanlagen
...
(2) Jede Wohnung muß einen eigenen Wasserzähler haben; dies gilt auch für Wohnungen in bestehenden Gebäuden, wenn die Wasserinstallation erneuert oder wesentlich geändert wird. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann."

Eine Wasseruhr haben aber die wenigsten Wohnheim-WGs, auch die nicht, die laut StuWe für ZWS-relevant entschieden wurden...

MfG,
Tud


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