Wohnheime befreit?
Naja, hab heute nach einem Hinweis in der CAZ 'ne Gesetzeslücke gefunden:
aus der sächsischen Bauordnung:
"§ 40 Wasserversorgungsanlagen
...
(2) Jede Wohnung muß einen eigenen Wasserzähler haben; dies gilt auch für Wohnungen in bestehenden Gebäuden, wenn die Wasserinstallation erneuert oder wesentlich geändert wird. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann."
Eine Wasseruhr haben aber die wenigsten Wohnheim-WGs, auch die nicht, die laut StuWe für ZWS-relevant entschieden wurden...
MfG,
Tud
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- Wohnheime befreit? -
Raik,
23.11.2005
- Wohnheime befreit? - Matthias (ein anderer), 23.11.2005
- Wohnheime befreit? -
René,
23.11.2005
- Wohnheime befreit? -
Tudor,
30.01.2006
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ulli,
31.01.2006
- Wohnheime befreit? - Tudor, 01.02.2006
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ulli,
31.01.2006
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Tudor,
30.01.2006