Wohnheime befreit?

ulli, Dienstag, 31.01.2006 (vor 6928 Tagen) @ Tudor

nur leider ist in der satzung von einem §40 der sächsichen Beuordnung nicht erwähnt. dort steht nur etwas von §48.
das wars wohl mit der wasseruhr und der befreiung.


» Naja, hab heute nach einem Hinweis in der CAZ 'ne Gesetzeslücke gefunden:
»
»
» aus der sächsischen Bauordnung:
» "§ 40 Wasserversorgungsanlagen


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