Zweitwohnsteuer wenn Zimmer untervermietet?
Hallo Astrid,
Dresden ist ja richtig aktiv.
Wenn die Wohnung vermietet war/ist, darf keine Zweitwohnungsteuer erhoben werden. Denn in diesem Fall dient die Wohnung nicht dem persönlichen Lebensbedarf - also der Verwendung finanzieller Mittel - sondern der „Einkommenserzielung“.
Also einfache Mitteilung, dass die Wohnung seit >>> vermietet ist und abwarten. Kann natürlich sein, dass die Dresdener Stadtverwaltung das anders sieht - aber dagegen kann/muss man sich dann wehren.
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Gruß
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Astrid,
18.05.2007
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