Zweitwohnsteuer wenn Zimmer untervermietet?
Hallo Astrid,
es ist natürlich ein Indiz, wenn das Namensschild noch an der Tür/am Briefkasten pappt. Aber rechtlich relevant ist nach meiner unmaßgeblichen Meinung letztlich nur der Mietvertrag. Oder die Landeshauptstadt Dresden will jetzt eine Zweitwohnungsteuer für das Anbringen (oder „Nicht-Entfernen“) von Namensschildern an Wohnungen usw. erheben :) - wäre ja immerhin denkbar. Im anderen Freistaat kämen sie damit vielleicht sogar durch - in NRW allemal.
Gruß
Christian
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Astrid,
18.05.2007
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