Hilfe!!! Verstoß gegen Meldegesetz NRW
Hallo,
ich habe aufgrund von Unwissenheit meinen Umzug aus der elterlichen Wohnung in eine eigene Wohnung nicht beim Amt Angemeldet.
Als ich dies nach ca. 2 1/2 Jahren letzte Woche nachgeholt habe, bekam ich ein Schreiben in dem stand, dass ich damit der Vorschrift des § 13 und § 17 i.V.m. § 37 Meldegesetz für das Land NRW zuwidergehandelt und eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 37 des Meldegesetzes begangen habe.
Jetzt soll bzw. kann ich mich im Anhörungsbogen für die Ordnungswidrigkeiten-Anzeige zum Sachverhalt äußern.
Ich bin Studentin und wohne in Köln.
Könnt ihr mir einen Tipp geben, wie ich jetzt am besten vorgehe> Welche Strafe kann mir im schlimmsten fall drohen>
Liebe Grüße aus Köln
Donna
gesamter Thread:
- Hilfe!!! Verstoß gegen Meldegesetz NRW -
donna,
29.05.2007
- Hilfe!!! Verstoß gegen Meldegesetz NRW - Christian, 29.05.2007