Hilfe!!! Verstoß gegen Meldegesetz NRW

Christian @, Dienstag, 29.05.2007 (vor 6878 Tagen) @ donna

Hallo Donna,
der Verstoß liegt nun mal vor und ist „amtlich“ bekannt. Daran ist nachträglich nichts mehr zu ändern.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 EURO geahndet werden. Höhe hängt letztlich vom Geldbedarf der Stadt Köln ab.
Eine dünne Möglichkeit sehe ich nur, wenn die Wohnung Deiner Eltern ebenfalls in Köln liegt.
Wenn nicht … >>> Auf „Verjessen“ plädieren und darauf hinweisen, dass Du ohne Not richtige Angaben gemacht hast, um den nachträglich Fehler auszubügeln. Ändert aber nichts daran, dass Du die Stadt Köln zwei Jahre lang um die Kopfprämie gebracht und um 1 Einwohner von der Millionenstadt-Grenze entfernt gehalten hast. Der Zorn der Verwaltung dürfte entsprechend sein.
Gruß


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