Aachener Printen

Christian @, Samstag, 02.06.2007 (vor 6165 Tagen) @ Christian

Gegen dieses Urteil wurde vom Kläger Berufung eingelegt. Es ist also noch nicht rechtskräftig.
:-D Achtung! Satire!
Prognose für den Ausgang des Verfahrens beim OVG NRW:
Die 14. Kammer, als Erfinder der „zimmerlosen Erstwohnung“, wird an ihrer „Rechtsauffassung“ festhalten und den Steuergegenstand „Nutzen einer Nebenwohnung“ sinnfrei mit den Entscheidungen des BVerfG zum „Innehaben einer Zweitwohnung“ begründen. Man hat schließlich einen interessanten Ruf zu verteidigen.


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