Bayer.Zweitwohnugssteuer beim Bundesverfassungsgericht anhän
Die Rückzahlung setzt allerdings voraus, dass das BVerfG der Klage stattgibt. Und dafür spricht nicht viel. Schließlich hat das BVerfG bereits mehrfach entschieden, dass es keinen Grund gibt, die Zweitwohnungsteuer nicht zu zahlen, wenn der Steuertatbestand gegeben ist - entsprechende Gestaltung der Satzung vorausgesetzt.
Und was die Vermögensteuer angeht - das Argument dürfte auch nicht ziehen. Wenn überhaupt, ist die Zweitwohnungsteuer à la Melderecht eine Personensteuer und als solche nur mangelhaft legitimiert.
Gruß
gesamter Thread:
- Bayer.Zweitwohnugssteuer beim Bundesverfassungsgericht anhän -
Butzmann Josef,
06.06.2007
- Bayer.Zweitwohnugssteuer beim Bundesverfassungsgericht anhän - Christian, 06.06.2007
- Bayer.Zweitwohnugssteuer beim Bundesverfassungsgericht anhän - kadmos, 28.07.2007