Bayer.Zweitwohnugssteuer beim Bundesverfassungsgericht anhän

Christian @, Mittwoch, 06.06.2007 (vor 6962 Tagen) @ Butzmann Josef

Die Rückzahlung setzt allerdings voraus, dass das BVerfG der Klage stattgibt. Und dafür spricht nicht viel. Schließlich hat das BVerfG bereits mehrfach entschieden, dass es keinen Grund gibt, die Zweitwohnungsteuer nicht zu zahlen, wenn der Steuertatbestand gegeben ist - entsprechende Gestaltung der Satzung vorausgesetzt.
Und was die Vermögensteuer angeht - das Argument dürfte auch nicht ziehen. Wenn überhaupt, ist die Zweitwohnungsteuer à la Melderecht eine Personensteuer und als solche nur mangelhaft legitimiert.

Gruß


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