geerbtes Haus

Christian @, Sonntag, 24.06.2007 (vor 6756 Tagen) @ clearcut

Hallo,
da wurde bei der Anmeldung und/oder Bestimmung der Hauptwohnung wohl ein Fehler gemacht.
Nicht dauernd getrennt lebende Verheirate haben eine gemeinsame Hauptwohnung. Ausnahmen davon sind im Melderecht nicht vorgesehen. Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einzelnen spielt dabei keine Rolle. Die Hauptwohnung ist die nach rein quantitativer Betrachtung vorwiegend benutzte Wohnung.
Aus Sicht des FA ist die Meldung mit 2 verschiedenen Hauptwohnungen ein klarer Beweis für „dauerndes Getrenntleben“ - mit den einkommenssteuerrechtlichen Folgen. Was die Finanzgerichte wohl ebenso sehen dürften.
Gruß


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