Zweitwohnsitzsteuer in HH?
Hallo Kranich,
wer etwas unternimmt, um Vergünstigungen zu erlangen, muss natürlich damit rechnen, dass andere (hier die Freie und Hansestadt Hamburg) ebenfalls daran teilhaben wollen.
Empfehlung aus Sicht der Hamburger Sitten und Bräuche:
1. Mal § 2 Abs. 1 des Hamburger Zweitwohnungsteuergesetzes lesen. Danach fällt für das Nutzen einer Nebenwohnung eigentlich keine Zweitwohnungsteuer an. Bleibt nur die Frage, ob die Hamburger Finanzverwaltung das genau so sieht. Historisch gesehen ist sie seit der Hinrichtung Störtebekers finanzpolitisch im Stadtgebiet konkurrenzlos.
2. Keinen Mietvertrag abschließen.
3. In der Steuererklärung ankreuzen „Keine Zweitwohnung“ und als Begründung angeben „Ich bin in Hamburg mit Nebenwohnung gemeldet, ohne dass ich diese innehabe. Ich bin weder Eigentümer oder Mieter dieser Nebenwohnung noch wurde mir diese in irgendeiner Form überlassen.“
Was dann passiert, weiß ich nicht. Vermutlich kommt ein Steuerbescheid. Den kann man dann bedienen oder geht dagegen vor (Einspruch - Gericht). Bedient man ihn, mindert die ZWSt natürlich geringfügig den Wert der „Konzernvergünstigungen“ (Kranich>).
Noch Fragen>
Gruß
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Kranich,
10.07.2007
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Christian,
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