Zweitwohnsitzsteuer in HH?
Hallo Kranich,
Erstens ist das, was Du gerade vorliegen hast, wohl kein Bescheid, sondern eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer. Der Bescheid kommt (vielleicht) erst noch.
Zweitens kann man natürlich einen Untermietvertrag über ein Zimmer so abschließen, dass die Benutzung der Küche ausgeschlossen ist. Konsequenterweise müsste man im Mietvertrag natürlich auch noch verbieten, dass in dem Zimmer ein Zweiplattenherd oder eine vergleichbare „einfache Kochgelegenheit“ betrieben wird. Um ganz sicher zu gehen, sollte dann aber auch die Benutzung von Bad und Toilette ausgeschlossen werden. Das alles ist vertraglich einwandfrei zu regeln und so glaubwürdig
, dass selbst ein einfach strukturierter Mensch misstrauisch werden muss. Und Angehörige der Finanzverwaltung sind im Allgemeinen alles andere als einfach strukturiert.
Drittens ist die gelegentliche Nutzung der Wohnung eines Freundes ohne Mietvertrag zwar eine Grundlage für die Meldung mit Nebenwohnung, aber nicht für die Ableitung des Innehabens dieser Wohnung. Hier streiten sich die Gelehrten (= Juristen), aber bei einem Mietvertrag streiten sie sich dann noch viel mehr.
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Gruß
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Kranich,
10.07.2007
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