Berechnungsgrundlage bei WG's oder gemeinsamer Wohnung
Hallo zusammen,
meine Freundin hat neulich ihren Steuerbescheid für die Zweitwohnungssteuer erhalten.
Dabei wurde als Besteuerungsgrundlage die Miete herangezogen.
Wir sind damals für die Ausbildung nach Weyarn in Bayern gezogen und bewohnen eine kleine 35 qm Wohnung zu zweit. Ausbildung ist fertig ich habe mich auch schon umgemeldet. Bei meiner Freundin haben wir es irgendwie vergessen.
Spielt es eine Rolle, ob die Zweitwohnung alleine oder zu zweit bewohnt wird> Eigentlich wäre es doch nur fair, wenn auch nur die Hälfte der Miete als Grundlage herangezogen wird.
In der Satzung der Gemeinde habe ich leider keine Antwort gefunden. (Nachzulesen auf www.weyarn.de) Werde es mal telefonisch versuchen, wollte aber auch euer Meinung hören.
Hat jemand bereits Erfahrungen in der Richtung gesammelt>
Vielen Dank schon Mal für eine Antwort.
Viele Grüße aus dem Süden
Sven
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Sven,
21.07.2007
- Berechnungsgrundlage bei WG's oder gemeinsamer Wohnung - Christian, 21.07.2007