Berechnungsgrundlage bei WG's oder gemeinsamer Wohnung

Christian @, Samstag, 21.07.2007 (vor 7039 Tagen) @ Sven

Hallo Sven,
vor dem Steuerbescheid müsste die Steuererklärung stehen. Wenn die falsch ausgefüllt wurde, ist auch der Steuerbescheid fehlerhaft. Ob das bei euch der Fall ist, kann ich aus den Angaben nicht erkennen. Nicht zu erkennen ist auch, ob die Freundin die melderechtliche Hauptwohnung ebenfalls innehat. Falls nein, ist es keine Zweitwohnungssteuer nach den Vorgaben des BVerfG.
Ansonsten ist die Satzung so abgefasst, dass die Gemeinde Weyarn eigentlich machen kann, was sie will - und das wohl auch tut. Vermutlich sogar mit dem Segen der bayerischen Rechtssprechung, an deren Rechtmäßigkeit die Landsanwaltschaft naturgemäß keinen Zweifel haben kann.
Zahlen oder Widerspruch einlegen und durchklagen bis mindestens zum Bundesverwaltungsgericht.
Auf jeden Fall aber so weit wie möglich rückwirkend die melderechtlichen Verhältnisse berichtigen. Weyarn braucht schließlich Bürger.
Gruß


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