Nebenwohnung im Elternhaus
»gemeldet ist die Wohnung als Nebenwohnung, und für das Nutzen einer Nebenwohnung verlangt die Stadt Dortmund sinnigerweise eine Zweitwohnungsteuer. Nach der Satzung der Stadt sogar berechtigt.
So wie Du schreibst, hast Du das Zimmer nicht inne. Das würde nach den Vorgaben des BVerfG bedeuten, dass Du keine Zweitwohnung hast und die Steuer damit nicht zu Recht erhoben wird. Ob die Stadt Dortmund das sofort (und ohne gerichtliche Entscheidung) einsieht, ist allerdings fraglich.
Die Steuererklärung muss abgegeben werden. Keine Angaben zum Mietverhältnis machen (Zeile 08 und 09). „Sonstiger Nutzer der Nebenwohnung“ ankreuzen (Zeile 13E). Bei 13 F-J „Appartement“ ankreuzen (dürfte einer Souterrainwohnung am ehestens entsprechen). Keine Angaben zum Mietverhältnis - liegt ja auch nicht vor.
Als Grund für die Nichtexistenz einer Zweitwohnung angeben:
„Bei der gemeldeten Nebenwohnung handelt es sich um ein Zimmer in der Wohnung meiner Eltern, das ich während der Woche gelegentlich nutze. Ich habe bezüglich des Zimmers weder die tatsächliche Verfügungsgewalt, noch steht mir das Verfügungsrecht zu. Auch wenn ich volljährig und berufstätig bin, bin ich bezüglich der Nutzung des Zimmers von den Weisungen meiner Eltern abhängig. Ein steuerpflichtiges Innehaben einer Zweitwohnung liegt mithin nicht vor. Vgl. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 3699/01.“
Ob die Dortmunder dennoch einen ZWStBescheid auf den Weg setzen werden, steht in den Sternen. Die Meinungen sind da geteilt, und eine verbindliche Entscheidung des BVerfG, die dann auch die Kommunen/Gerichte in NRW eigentlich anerkennen müssten, gibt es für diesen konkreten Fall noch nicht.
Zusatz: Das Wort „Wohnsitz“ ist in diesem Zusammenhang in jeder denkbaren Kombination zu vermeiden, die Behauptung der Stadt, es handle sich bei der Nebenwohnung um einen Zweitwohnsitz ist zu bestreiten. Gem. Abgabenordung bedeutet Wohnsitz nämlich: Eine Wohnung unter Umständen innezuhaben, die darauf schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten und benutzt wird.
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Gruß
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- Nebenwohnung im Elternhaus -
MK,
24.07.2007
- Nebenwohnung im Elternhaus - Christian, 24.07.2007