Zweitwohnsitzsteuer in Halle(Saale)

Christian @, Freitag, 27.07.2007 (vor 6090 Tagen) @ hallealex

Hallo Alexandra,

unter Umständen warst Du von April 2006 bis Januar in Halle falsch gemeldet - das dürfte jetzt allerdings keine Rolle mehr spielen und ist auch nicht mehr zu ändern.

Nach der Satzung der Stadt Halle soll jeder Zweitwohnungsteuer zahlen, der dort mit Nebenwohnung gemeldet ist. Dabei spielen werden die Wohnverhältnisse in der Nebenwohnung noch die in der Hauptwohnung eine Rolle. Nebenwohnung = Zweitwohnung, so einfach kann man sich als Stadt das Leben machen.

Die „Erklärung zur ZWSt“ ist eine Frechheit und bezieht sich nur auf die Nebenwohnung. Aber, um sich keinen Ärger einzufangen, ist sie so gut wie möglich wahrheitsgemäß auszufüllen und abzugeben. Bankverbindung und Einzugsermächtigung sind freiwillig und nicht erforderlich - auch wenn die Stadt das verschweigt. Streichen!
In der Leerzeile vor „Ich versichere, dass die Angaben …“ würde ich eintragen:
„Bei o.a. Angaben ist im Vordruck „Zweitwohnung“ zu streichen und „Nebenwohnung“ zu setzen. Mangels Erstwohnung habe ich keine Zweitwohnung.“

Das alles wird die Stadt nicht sehr beeindrucken. Sie wird Dir einen Steuerbescheid zustellen. Nach Eingang des Steuerbescheids liegt die Entscheidung bei Dir. Entweder zahlen
- ohne zu klagen oder
- Widerspruch einlegen und ggf. vor dem Verwaltungsgericht klagen.

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Gruß


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