Eltern als Mitmieter - haben sie die die Wohnung dann inne?

wollschaf @, Samstag, 28.07.2007 (vor 6177 Tagen)

Hallo,

ich habe folgende Frage: Ich ziehe mit meinem Freund aus dem Münchner Umland nach München, und da wir beide noch studieren, möchte der Vermieter einen Elternteil als Mitmieter in den Vertrag aufnehmen. Ist der betroffene Elternteil dann verpflichtet, Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen> Ich versteh die Satzung der Stadt dazu nicht, weil ich nicht genau weiß, was es bedeutet eine Wohnung "innezuhaben". Kann mir jemand da eine genaue Definition geben> Oder sagen wo ich da eine verbindliche Auskunft bekommen kann> Die Frau am Telefon der Stadt München war leider nicht fähig, mir eine sinnvolle Auskunft zu erteilen.
Vielen Dank

wollschaf


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