Eltern als Mitmieter - haben sie die die Wohnung dann inne?

Christian @, Samstag, 28.07.2007 (vor 6109 Tagen) @ wollschaf

Hallo,
der Vermieter ist wahrscheinlich Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
So blöd es auch klingen mag: Schließt doch einfach einen „Untermietvertrag“ ab“, in dem steht, dass ihr beide die alleinige tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis an der betreffenden Wohnung habt. Was die münchener dann daraus machen, würde mich interessieren.
Wenn ihr beide dann - wenn es denn so korrekt ist - mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in München gemeldet seid, fällt überhaupt keine Zweitwohnungsteuer an.
Noch Fragen>
Gruß


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