zweitwohnsitzsteuer für nicht mehr vorhandenes zimmer

Christian @, Mittwoch, 08.08.2007 (vor 6106 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo,

der zeitliche Ablauf ist atemberaubend. Vermutlich sind die Bearbeiter des Herrn Frantzen mit der Zweitwohnungsteuer hoffnungslos überlastet.

Die Kölner Erklärung zur Zweitwohnungsteuer enthält meines Wissens einen Passus
„Die Nebenwohnung ist / war für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung

aus folgenden Gründen.“

In die folgenden 2 Leerzeilen das eintragen, was Yvonne empfohlen hat, oder:
„Bei der Nebenwohnung handelte es sich um mein ehemaliges Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung, das ich zu keinem Zeitpunkt innehatte.“
Die Ziffern 9 bis 35 bleiben unbeantwortet. Erklärung unterschrieben an das Kassen- und Steueramt schicken und warten, was dann passiert. Erst wenn dann wirklich ein Steuerbescheid kommt - was durchaus möglich ist („Der Kämmerer braucht Geld“. Schramma, OB) -, wird ein Widerspruch erforderlich, der dann aber auch entschieden werden muss.

Übrigens: Das BVerfG spricht nicht von „BESONDERER wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit“ sondern nur von „wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit“ - was in diesem Fall aber eigentlich bedeutungslos ist.

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Gruß


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