ZWS bei unentgeltlicher Überlassung eines Zimmers ?

Epij @, Donnerstag, 09.08.2007 (vor 6196 Tagen)

Hallo miteinander,

zugegebenermaßen je mehr ich über die ZWS lese desto mehr offene Frage häufen sich an... nun zu meiner Frage/Situation:

Ich studiere und wohne bisher in einem Zimmer im Elternhaus in München.
Allerdings planen meine Freundin und ich eine gemeinsame Wohnung in München zu nehmen.
Sie wird Hauptmieterin, ich Untermieter.

Ein Komilitone informierte mich über eine Möglichkeit der ZWS zu entgehen sofern die Eltern einem das Zimmer! im Elternhaus unentgeltlich überlassen.

Frage 1: Ist dies bei unserer Situation so korrekt und möglich>

Frage 2: Wenn möglich, welcher Ort ist dann als Erst- und Welcher als Zweit/Nebenwohnsitz anzumelden >

Vielen Dank schonmal im voraus.

LG,
Epij


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