ZWS bei unentgeltlicher Überlassung eines Zimmers ?

Christian @, Donnerstag, 09.08.2007 (vor 6357 Tagen) @ Epij

Hallo,

zu Frage 1: Wenn gemeinsamer Wohnung mit Freundin, warum dann nicht bei den Eltern ausziehen und die gemeinsame Wohnung als „alleinige Wohnung“ melden> Das erspart jeglichen Ärger. Und die Eltern kann man eigentlich besuchen, so oft man will (sofern das in Bayern nicht verboten wird). Die andere Lösung - gemeinsame Wohnung als Hauptwohnung und Zimmer bei den Eltern als Nebenwohnung -, ist meldrechtlich sicherlich auch korrekt und beim derzeitigen Stand der bayerischen Spruchpraxis noch zweitwohnungsteuerfrei.

Zu Frage 2: Keiner. Ein steuerrechtlicher Wohnsitz ist der Ort, an dem man seine Wohnung hat. Das ist in beiden Fällen München. Einen Wohnsitz kann man übrigens nicht anmelden. Ansonsten: siehe Antwort zu Frage 1.

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Gruß


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