Zweitwohnungssteuer f. Camping-Stellplatz in NRW /anderswo
Wohnmobile pp. als Fiktion einer Zweitwohnung - diese Facette des Erfindungsreichtums notleidender Kommunen ist mir auch schon bekannt. Die Gerichte in NRW haben sich ja viel Mühe gegeben, diese Fiktion mit dem Steuermaßstab „Stellplatzmiete“ im Namen des Volkes juristisch zu begründen. Und das nicht mal ungeschickt - besser jedenfalls als jüngst das OVG Niedersachsen. Das Land NRW hat diesen Steuergegenstand ja auch bereitwillig genehmigt.
Allerdings sollte als Minimum wenigstens ein Wohnmobil pp. vorhanden sein, um die Fiktion zu rechtfertigen.
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kadmos,
18.08.2007
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Christian,
18.08.2007
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kadmos,
09.04.2009
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Yvonne Winkler,
09.04.2009
- Zweitwohnungssteuer f. Camping-Stellplatz in NRW /anderswo - kadmos, 11.04.2009
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Yvonne Winkler,
09.04.2009
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kadmos,
09.04.2009
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Christian,
18.08.2007