Fragen zu Haupt und Zweitwohnsitz...

Christian @, Montag, 20.08.2007 (vor 6503 Tagen) @ betha68

Hallo Birgit,
bei ledigen Volljährigen sieht das Melderecht vor, dass die Hauptwohnung dort ist, wo man sich (zeitlich gesehen) vorwiegend aufhält. Nur wenn sich das nicht eindeutig festlegen lässt, richtet sich die Hauptwohnung nach dem Schwerpunkt der Lebensinteressen. Was bei Dir zutrifft, musst Du mal überschlagen.
Das Fahrzeug ist bei mehreren Wohnung bei der Zulassungsstelle des Ortes der Hauptwohnung anzumelden (neue Regelung seit 1.3.) - da reicht der Personalausweis.
Ein Mietvertrag allein begründet keine Meldepflicht, dazu ist es erforderlich, das man in eine Wohnung „einzieht“. Ob und wann das der Fall ist, muss man im Einzelfall entscheiden.
Störend ist die Unterschrift auf dem Mietvertrag in Hinblick auf das Berliner ZWSt-Gesetz, wenn in Berlin die Nebenwohnung angemeldet wird. Da müsste man dann ziemlich tricksen, um die ZWSt zu vermeiden - und das bedeutet erfahrungsgemäß zumindest viel Schreibkram - wenn nicht mehr.

Die Fragen zu
- doppelter Haushaltsführung
- Heimfahrten und
- zur Eigenheimzulage
bitte an einen Steuerberater o.ä. stellen.
Da kann ich nur Vermutungen äußern (fehlende Kometenz).

Hier wiederhole ich mich: Bei Verheirateten wäre die Situation bzgl. der ZWSt einfacher - dafür wirft das dann wieder andere Probleme auf.:-)

Noch Fragen>

Gruß


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