Fragen zu Haupt und Zweitwohnsitz...

Christian @, Dienstag, 21.08.2007 (vor 6502 Tagen) @ betha68

Hallo Birgit,
für die Meldepflicht hat der Mietvertrag (oder auch der Besitz von Wohnraum) keine Bedeutung - man kann in eine Wohnung einziehen ohne eine Mietvertrag zu haben und muss sich trotzdem melden und umgekehrt kann man eine Wohnung mieten ohne dort einzuziehen und muss sich dann nicht melden. Aus der Meldung mit alleiniger - Haupt- oder Nebenwohnung kann man weder auf die Besitzverhältnisse noch auf das „Innehaben“ schließen.

Andererseits ist der Mietvertrag ein starkes Indiz für das Innehaben einer Wohnung - in Berlin muss man allerdings mit Nebenwohnung gemeldet sein, um eine „Zweitwohnung“ innezuhaben. Ungenutzte Zweitwohnungen kann man haben so vie man will.

Mal darüber nachdenken, ob es passt/melderechtlich vertretbar ist:
- Auto in Köln gemeldet lassen,
- alleinige Wohnung in Köln belassen,
- Freund in Berlin (der dort wohl mit alleiniger Wohnung gemeldet ist) so oft und so lange besuchen, wie du willst.

Dann fällt zumindest keine Zweitwohnungsteuer an. Wenn doppelte Haushaltsführung/Heimfahrten geltend gemacht werden könnten (was ich wegen der privaten Veranlassung nicht vermute), wird es ein Rechenexempel oder man muss nach anderen Alternativen suchen.;-)

Gruß


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