ZWS für Zivis in Nürnberg?

Christian @, Donnerstag, 23.08.2007 (vor 6501 Tagen) @ schizophrenie

Servus,

die Stadt Nürnberg besteuert das Innehaben einer Nebenwohnung und nennt diese Zweitwohnung. Das entspricht nicht den Vorgaben des BVerfG für das, was eine Zweitwohnung ist und wie der Steueranspruch danach zustande kommt.
Dagegen kann und sollte man sich wehren, denn gem. BVerfG muss man mehr als zwei Wohnungen innehaben, um zur ZWSt herangezogen werden zu können. Mit der melderechtlichen Haupt- und Nebenwohnung hat das nichts zu tun.
Das Problem ist dabei, dass die bayerischen Verwaltungsgerichte und der vorturnende V-Gerichtshof die Nürnberger Praxis für rechtmäßig halten. In anderen Bundesländern sieht das anders aus, aber das interessiert in Bayern natürlich niemanden. Höchstrichterliche Urteile gibt es noch nicht, die ersten Verfahren vor dem BVerwG stehen allerdings an (Aktenzeichen noch nicht bekannt). Ob Bayern die dann akzeptieren wird, muss sich herausstellen.

Was ist zu tun>
Das müsste, sobald der Bescheid da ist, in der Rechtsbehelfsbelehrung zu finden sein, die gehört zu jedem Bescheid. Im Bayern gibt es einige Bezirke, in denen versuchsweise nicht mehr erst Widerspruch eingelegt werden muss, sondern gleich beim Verwaltungsgericht geklagt werden kann (muss). Eventuell gehört Nürnberg zu diesen Bezirken. Müsste aber, wie gesagt, im Rechtsbehelf stehen.
Also erst Mal den Steuerbescheid abwarten. Solltest Du gleich Klage einlegen können, hier wieder melden.

Darüber hinaus kannst Du, um Deinem Unwillen Luft zu machen, den Verantwortlichen Politikern schreiben
- dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages,
- dem Fraktionsvorsitzen der CSU im Landtag.
Die helfen Dir zwar auch nicht, müssen aber Deinen Unmut zumindest zur Kenntnis nehmen. Das kannst Du gleich machen, auch wenn der Steuerbescheid noch nicht eingegangen ist..

Noch Fragen>

Pfüati


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