Erst- oder Zweitwohnsitz?

musicus @, Donnerstag, 30.08.2007 (vor 6843 Tagen)

Freundlichen guten Tag!

Ich hab folgendes Problem. Um eine Fortbildung in einer anderen Stadt als meinem Wohnort anfangen zu können, muss ich meinen Hauptwohnsitz für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme ummelden in eine Stadt, die im Förderungsgebiet liegt. Das wäre soweit kein Problem (Untermiete bei Oma). Meinen jetzigen Wohnort müsste ich dann aber als Zweitwohnsitz beibehalten, weil ich in meiner jetzigen Wohnung mit meinem Lebensgefährten und meiner Tochter (für die ich erziehungsberechtigt bin und die hier zur Schule geht) wohne. Man könnte daraus schließen, dass hier mein Lebensmittelpunkt liegt. Könnte es bei der Ummeldung Probleme geben und kann man als Erzíehungsberechtigte (Geschiedene) seinen Erstwohnsitz in einer anderen Stadt haben als das Kind> Eine Anmeldung als Zweitwohnsitz in der anderen Stadt käme nicht in Frage. Und wie verhält sich das überhaupt mit den Versicherungen, wie Haftpflicht usw. Mein Lebensgefährte würde auch weiterhin hier seinen Hauptwohnsitz haben, ebenfalls meine Tochter. Muss meine jetzige Wohnung dann nur zu einem Drittel als Zweitwohnsitz angemeldet werden> Dies im Hinblick auf die Zweitwohnungssteuer.:-(


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