Erst- oder Zweitwohnsitz?

Christian @, Donnerstag, 30.08.2007 (vor 7000 Tagen) @ musicus

»Hallo Musica,
es geht wohl um Haupt- und Nebenwohnung und das Melderecht und nicht um Wohnsitze.
Wenn ich das richtig verstehe, wäre die Anmeldung mit Hauptwohnung „im Fördergebiet“ erforderlich, um überhaupt an der Fortbildungsmaßnahme teilnehmen zu können. Wer verlangt das eigentlich>
Aus Sicht des Melderechts unproblematisch, wenn Du Dich vorwiegend in dieser Stadt aufhalten wirst. Minderjährige Kinder sind zwingend am (Haupt-)Wohnort des Erziehungsberechtigen anzumelden - was ja auch nur konsequent ist, wenn du Dich dort vorwiegend aufhältst (ansonsten wäre die Meldung rechtswidrig. Die Frage nach dem „Lebensmittelpunkt“ ist bei dieser Konstellation völlig wurst. Fragt kein Mensch nach. Die Probleme, die sich damit aus dem Melderecht ergeben, kannst Du Dir selber ausrechnen.
Was die Zweitwohnungsteuer angeht: Da empfehle ich bei dieser Konstellation, die Wohnung „im Fördergebiet“ als alleinige Wohnung anzumelden - Du hältst Dich dort ja (melderechtlich gesehen) sowieso vorwiegend auf, und Deinen Lebensgefährten kannst Du so oft und so lange besuchen, wie Du willst, ohne damit melderechtlich relevant zu werden. Fragt auch kein Mensch nach.
Das war das Melderecht und seine Konsequenzen. Sorry, aber so ist die Rechtslage.
Noch Fragen>
Gruß


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