Zweitwohnungssteuer und Wohngeld

Ronny, Mittwoch, 22.02.2006 (vor 6923 Tagen) @ René

Zur Hauptwohnsitzfrage:
je nach Bundesland ist diese Frage ja anders zu sehen. Bei einer Regelung von mehr als 50% Auffenthalt, dann Hauptwohnsitz, ist es ohne Probleme möglich wenn man bei einer 5 Tage Woche den Hauptwohnsitz dort hinlegt wo das Wochenende verbracht wird, da man davon ausgehen muss, dass man 3 Nächte im Hauptwohnsitz, plus 2 Nächte je Feiertag, Urlaub, etc. da verbringt, damit erreicht man ohne Probleme die 50% Klausel.


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