Zweitwohnungssteuer und Wohngeld
Zur Hauptwohnsitzfrage:
je nach Bundesland ist diese Frage ja anders zu sehen. Bei einer Regelung von mehr als 50% Auffenthalt, dann Hauptwohnsitz, ist es ohne Probleme möglich wenn man bei einer 5 Tage Woche den Hauptwohnsitz dort hinlegt wo das Wochenende verbracht wird, da man davon ausgehen muss, dass man 3 Nächte im Hauptwohnsitz, plus 2 Nächte je Feiertag, Urlaub, etc. da verbringt, damit erreicht man ohne Probleme die 50% Klausel.
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- Zweitwohnungssteuer und Wohngeld -
Moselaner,
21.02.2006
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René,
21.02.2006
- Zweitwohnungssteuer und Wohngeld - Ronny, 22.02.2006
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René,
21.02.2006