BVerwG
Mal davon abgesehen, dass man bei einem schlichten Widerspruchsverfahren noch nicht sämtliche Aktenzeichen angeben muss und es völlig genügt, zu schreiben, dass die Verfahren zur Streitfrage derzeit vor dem BVerwG anhängig sind, kann ich soviel sagen, dass dies nur noch auf die Verfahren über die ZWS-Satzung der Stadt Rostock zutrifft. In allen anderen Verfahren (Neubrandenburg, Greifswald) ist die Hauptsache erledigt.
YW
gesamter Thread:
- BVerwG -
Mr.X,
09.09.2007