Jahresrohmiete
Hallo Wolfi,
da dürfte nicht nur das Zustandekommen unklar sein - hängt wahrscheinlich von der Gemütsverfassung und der Tagesform der Bearbeiterin/ des Bearbeiters ab.
Klar kann man das Finanzamt fragen. Besser aber erst mal die Kommune selbst befragen. Wenn möglich gleich mit ein paar Beispielen konfrontieren und die Offenlegung der Bewertungsgrundlagen so konkret wie möglich verlangen.
Was die Garage angeht: In gerichtlichen Entscheidungen habe ich dazu noch nichts gelesen. Müsste man ausprobieren, ob es zulässig ist. Garagen sind zwar kein Wohnraum, gehören aber sehr oft und durchaus im engeren Sinn zur „Wohnung“. Bei der Spruchpraxis bayerischer Verwaltungsgerichte sogar ganz sicher. Und umschlossener Raum, der zum Schlafen genutzt werden kann, sind Garagen allemal.
Noch Fragen
Gruß
Christian
gesamter Thread:
- Jahresrohmiete -
wolfi,
18.09.2007
- Jahresrohmiete -
Christian,
18.09.2007
- Jahresrohmiete - Butzmann Josef, 19.09.2007
- Jahresrohmiete -
Christian,
18.09.2007