Jahresrohmiete

Butzmann Josef @, Mittwoch, 19.09.2007 (vor 6981 Tagen) @ Christian

Ja was die Einbeziehung der Garage anbelangt, da hat doch das VG-Augsburg nach meiner Erkenntnis die Einbeziehung zur Festsetzung der Jahres- Kaltmiete bestätigt - sogar bei einem offenen Tiefgaragenplatz der nach drei Seiten offen ist- im Grunde nur ein Stellplatz- sogar die Nebenräume wie Keller - und Abstellräume werden, nicht bei allen Kommunen, im Allgäu mit einbezogen! aber es ist zulässig.( auch im Kaufpreis enthalten)
Gerichtlich alles abgesegnet- das passt den Allgäuer Nobelorten absolut in die Strategiepläne um die "Reichen - Nichteinheimischen kräftig abzuzocken"


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