Zweitwohnsitz in der selben Stadt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6517 Tagen) @ bodine

Hallo bodine,

nochmals: Erst mal nachfragen, ob überhaupt eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird.
Die Bestätigung/Erklärung des Freundes müsste dem Arbeitgeber eigentlich reichen - mehr braucht er nicht, und mehr geht ihn nicht an.
Für die bisherige Wohnung wirst Du weiterhin Mieterin bleiben, wenn ich das recht verstehe. Deswegen musst Du Dich aber dort nicht melden, wenn Du die Wohnung nicht nutzt. Du hast sie für Deine Söhne gemietet und bist somit Inhaberin, aber nicht Nutzerin der Wohnung.

Gruß

Christian


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