Zweitwohnsitz in der selben Stadt
Hallo bodine,
na also, dann droht von dieser Seite wenigstens nichts. Deshalb würde ich vorerst - zumindest bis zur Volljährigkeit des jüngsten Sohnes - die bisherige Wohnung als Hauptwohnung beibehalten und die neu bezogene als Nebenwohnung melden.
Gruß
Christian
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bodine,
19.09.2007
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