Zweitwohnsitz in der selben Stadt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6472 Tagen) @ bodine

Hallo bodine,
na also, dann droht von dieser Seite wenigstens nichts. Deshalb würde ich vorerst - zumindest bis zur Volljährigkeit des jüngsten Sohnes - die bisherige Wohnung als Hauptwohnung beibehalten und die neu bezogene als Nebenwohnung melden.
Gruß
Christian


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