zweitwohnsitz landkreis lörrach

Christian @, Dienstag, 02.10.2007 (vor 6656 Tagen) @ Vabi

Hallo Vabi,

Wohnungen kann man haben, so viel man will. Für genutzte Wohnungen muss man sich anmelden. Welche von mehreren genutzten Wohnungen (im Inland) die Hauptwohnung ist, richtet sich nach der vorwiegenden Nutzung. In Deinem Fall: verheiratet, dann nicht mehr dauernd getrennt lebend, wäre die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung, die bisherige alleinige Wohnung (>) Deines Mannes würde dann zur Nebenwohnung. Wenn er sie nur behalten, aber nicht mehr nutzen will und dort auszieht, kann er sie auch ganz abmelden.
Weil am Rhein scheint keine Zweitwohnungsteuer zu erheben. Außer Hundesteuersatzung ist nichts zu finden. Sicherheitshalber im Rathaus noch mal nachfragen. Manche Städte schämen sich (zu Recht), wenn sie eine derartige Steuer erheben und verschweigen die Satzung.
Zum Einkommensteuerrecht: Bitte eine „Experten“ befragen - da kenne ich mich gerade so eben für den Hausgebrauch aus. Ganz allgemein würde ich sagen: verheiratet, gemeinsamer Haushalt - da dürfte nichts gegen Zusammenveranlagung sprechen.

Viel Glück.

Christian


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