zweitwohnsitz landkreis lörrach
Hallo VABI,
melderechtlich ist das ganz einfach. Der Meldeschein ist schon so ausgelegt, dass man z.B. ankreuzen kann, dass die bisherige Wohnung als Nebenwohnung beibehalten wird.
Wenn Dein Mann die Wohnung aber nur zum Arbeiten nutzt (dabei kann man auch telefonieren und das Mobiliar muss man auch versichern), ist die Wohnung wirklich nicht meldepflichtig. Denn Arbeiten ist weder Wohnen noch Schlafen (außer bei bestimmten Personen), und ein Arbeitsraum ist keine Wohnung. Mal einen pfiffigen Steuerberater fragen - vielleicht lässt sich da sogar noch was draus machen.
Aber bitte eines:
Eine Wohnung ist steuerrechtlich kein Wohnsitz. Weil am Rhein war, ist und wird bleiben der Wohnsitz und zwar der einzige/alleinige. Sorry, muss ich machen, weil ich mich verpflichtet habe, dem Melderechtrahmengesetz auch sprachlich zu Durchbruch zu verhelfen, bevor es aufgehoben wird. Ich hoffe, der IM wird’s mir danken.
Gruß
Christian
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