ZW möglich bei Trennung?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 07.03.2006 (vor 6910 Tagen) @ Silke

» Hallo,
» mein Mann und ich trennen uns und er zieht in eine andere Wohnung(anderer
» Ort, aber nur ca.15 km entfernt).
» Können wir diese andere Wohnung als Zweitwohnung angeben, weil noch ist
» eine Scheidung nicht geplant und wir wollten erst mal alles beim alten
» lassen(Versicherungen,Steuerklassen..)!>
» Weiß jemand, mit welchen Kosten das verbunden ist>Ich wohne bei
» Braunschweig!Danke

Solange man nicht dauernd getrennt lebend ist, wovon ich nach der Beschreibung erstmal ausgehe, steht aus dieser Sicht kein Hindernis entgegen. Anders sieht es aus, wenn die räumliche Trennung nicht beruflich veranlasst ist. Sie müssten eine beruflich veranlasste Trennung begründen können.;-)


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