Zweitwohnungssteuer in Köln, obwohl ich nicht mehr da wohnte

Yvonne Winkler @, Dienstag, 23.10.2007 (vor 6441 Tagen) @ Christian S

Man könnte ja mal den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen bis zum Abschluss des Verfahrens über die Prüfung der Steuerpflicht. Normalerweise ist das zwar erfolglos, aber in dem besonderen Fall, wo die Abmeldefrist versemmelt wurde und wirklich keine Wohnung oder etwas ähnliches da war, zeigt es vielleicht Wirkung. Wenn das abschlägig beschieden wird, bleibt nichts anderes, als zu bezahlen und es dann nach Abschluss der Prüfung erstattet zu bekommen.

YW


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