Verfahren Zweitwohnungssteuer in Erfurt
Hallo Christian,
ich hatte vor einiger Zeit (September 07)mich mit Fragen an Dich gewendet. Du hattest sehr gute Ideen, es ist jetzt so, d. die Stadt Erfurt geantwortet hat und ich würde gern das weitere Verfahren mit Dir beraten.
Das erste Schreiben wurde beantwortet mit:
"... Ich möchte darauf hinweisen, d. nur der melderechtliche Status einer Zweitwohnung für die Steuererhebung bindend ist (§2 Abs.6 Zweitwohnungssteuersatzung ZaStSErf).
Nach den Regeln in §2 haben über den Steuergegenstand und Begriff der Zweitwohnung haben Sie in Erfurt zweifellos eine Zweitwohnung inne. Es kommt nicht darauf an aus welchen Motiven Sie sich für die Zweitwohnung entschieden haben.
Vielmehr ist für das Merkmal des Innehabens im Sinne der Erfurter Zweitwohnungssatzung der faktische Zustand, d. Sie in Erfurt eine Nebenwohnung haben, entscheidend und dass Sie die Wohnung der dort gemeldeten Person im Sinne des Thüringer Meldegesetzes zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs oder der des persönlichen Lebensbedarfs der Familienmitglieder dient.
Schließlich ist der melderechtliche Status der Wohnung für die steuererhebung bindend...." (Es folgt eine Aufklärung über die Möglichkeit zur Stundung in besonderen Härtefällen)
Das zweite Schreiben ist bezugnehmend auf das in Auszügen oben aufgeführte und lautet:
"...Aus vorgenannte Gründen ist es nicht möglich, Ihnen die Zweitwohnungssteuer zu erlassen.
Die Weiterführung des Verfahrens können Sie und das Steueramt vermeiden, wenn Sie einem Ruhen des Verfahrens zustimmen.
Es erscheint es in Ihrem Falle aus internene Gründen (offenes Verfahren beim OVG Thüringen) vertretbar ein Ruhen des Verfahrens vorzunehmen, sofern Sie sich schriftlich damit einverstanden erklären. (Anmerkung von mir: kein Tippfehler, steht wirklich so geschrieben!!!)
Dazu geben wir Ihnen bis spätestens 9.11.07 Gelegenheit.
Sollten Sie dem Ruhen des Verfahrens zustimmen, können Sie eine ratenfreie und zinslose Stundung der Forderung bis zur Entscheidung des OVG Thüringen beantragen..."
So, und nun, was tun>
Was wäre, wenn er dem ruhenden Verfahren zustimmt. Dann erkennt er doch die Steuerschuld an, richtig>
Besteht die Möglichkeit, d. er sich in Erfurt einfach abmeldet, die Wohnung aber weiterbehält> Kriegt das eigentlich sein Ausbilder mit>
Bitte gib uns mal einen Tip.
Vielen Dank für Deine (wie gewohnt) megaschnelle Antwort!
gesamter Thread:
- Verfahren Zweitwohnungssteuer in Erfurt -
xxx,
29.10.2007
- Verfahren Zweitwohnungssteuer in Erfurt - Yvonne Winkler, 30.10.2007