Verfahren Zweitwohnungssteuer in Erfurt
Ruhen des Verfahrens bedeutet, dass das Verfahren solange unterbrochen wird, bis die obergerichtliche Entscheidung rechtskräftig ist. Insofern vergibt man sich nichts, wenn man das Ruhen beantragt. Ist die obergerichtliche Entscheidung gegen die eigenen Interessen, kann man immer noch überlegen, ob man weitermacht oder nicht.
YW
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xxx,
29.10.2007
- Verfahren Zweitwohnungssteuer in Erfurt - Yvonne Winkler, 30.10.2007