Hauptwohnsitz OS, "Zweitwohnung" bei den Eltern in Wutal?

Christian @, Sonntag, 04.11.2007 (vor 6477 Tagen) @ Marie

Hallo Maria,
Die Satzung liefert dafür zwar keine Grundlage, doch aus den Verlautbarungen der Stadtverwaltung und auch aus dem „amtlichen Vordruck Zweitwohnungssteuererklärung“ geht hervor, dass die Nebenwohnungen, die unterhaltsberechtigte Kinder im Haushalt ihrer Eltern nutzen, nicht der ZWSt unterworfen werden. Diese sollte man in einem Widerspruch deutlich und mit guten Aussichten auf Erfolg anmahnen.
Schön wäre es natürlich, wenn zusätzlich die Eltern, die bei Wuppertaler Kommunalwahlen ja wahlberechtigt sind, ihren Unmut über die rechtwidrige Besteurrung zum Ausdruck bringen würden. Als Adressaten bieten sich dafür an:
- der Oberbürgermeister Peter Jung
- der Stalldirektor Dr. Slawig
- die Fraktionsvorsitzenden der CDU, SPD und Bündnis 90/Grüne.
Vielleicht fördert Wählerprotest bei einigen Damen und Herren die Denkfähigkeit.
Die Wählergemeinschaft „Wähler für Wuppertal“, die gegen die ZWSt ist, freut sich bestimmt über jede Unterstützung durch Wahlberechtigte.
Gruß
Christian


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