ZWS Nürnberg, Bescheid 2 Jahre später!

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 14.11.2007 (vor 5979 Tagen) @ Syril

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt gilt die Satzung allgemein als bekanntgemacht. Wer das Amtsblatt nicht liest, ist selbst schuld. Die Stadt kann idR bis zu vier Jahre rückwirkend veranlagen. Ein Blick ins Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes erleichtert die Erkenntnis.

yw


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