Satzung der Stadt Kempten Verfassungsgemäß ?
dort heißt es nämlich unter § 1 Absatz 2
Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung im Sinne von Art.15 des Bayer. Meldegesetzes in der jeweils gültigen Form.
in Abs. 3 = Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist.----
Wenn ich mich nicht täusche habe ich irgendwo mal gelesen, dass Satzungen die auf das Melderecht abgsetellt sind seien nicht korrekt bzw. verfassungsgemäß und könnten u.U. eingeklagt werden. Stimmt das >>
Freue mich auf klärende Antwort in diesem Forum- könnte doch u.U. vielen Betroffenen dienlich sein
Gruß Butzmann
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Butzmann Josef,
09.12.2007
- Satzung der Stadt Kempten Verfassungsgemäß ? - Yvonne Winkler, 10.12.2007