Satzung der Stadt Kempten Verfassungsgemäß ?
Lieber Herr Butzmann,
wir reden hier doch von nichts anderem, als von Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen.
Die Überlinger Variante haben wir noch nicht im Fokus. Da muss man prüfen, ob sie sich nicht zu einer schleichenden Verfassungswidrigkeit wandelt, insbesondere wenn sich die Steuersätze ins Uferlose entwickeln.
Aber die Grunddiskussion ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 festgelegt.
Gruß
Yvonne Winkler
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Butzmann Josef,
09.12.2007
- Satzung der Stadt Kempten Verfassungsgemäß ? - Yvonne Winkler, 10.12.2007