Bitte um Hilfe
Wenn Ihr nicht getrennt lebend seid, ist die Familienwohnung die Hauptwohnung und die Wohnung in Siegburg berufsbedingte Nebenwohnung, die aber nicht zur Zweitwohnungsteuerpflicht führt. An der Zusammenveranlagung ändert sich gar nichts.
Also erstmal den melderechtlichen Salat ordnen, der Rest kommt von selbst.
Gruß
yvonne
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arisa,
17.12.2007
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Yvonne Winkler,
17.12.2007
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arisa,
17.12.2007
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René,
17.12.2007
- Bitte um Hilfe - arisa, 18.12.2007
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René,
17.12.2007
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arisa,
17.12.2007
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Yvonne Winkler,
17.12.2007