Bitte um Hilfe

Yvonne Winkler @, Montag, 17.12.2007 (vor 6387 Tagen) @ arisa

Wenn Ihr nicht getrennt lebend seid, ist die Familienwohnung die Hauptwohnung und die Wohnung in Siegburg berufsbedingte Nebenwohnung, die aber nicht zur Zweitwohnungsteuerpflicht führt. An der Zusammenveranlagung ändert sich gar nichts.
Also erstmal den melderechtlichen Salat ordnen, der Rest kommt von selbst.

Gruß
yvonne


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion