ZWS auch wenn Wohnsitz im Ausland???
Guten Tag elvi,
wenn die Wohnung in BaWü Ihre Hauptwohnung ist, kann es nicht Ihre Nebenwohnung sein, da sehe ich keinen Spielraum. Anders ist das, wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland ist und Sie das so angegeben haben, dann ist die deutsche Wohnung Zweitwohnung. Wie die Verwaltung den Fall einer im Ausland lebenden Deutschen, die in Deutschland nur eine Wohnung hat, behandelt, da bin ich überfragt. Aus den spärlichen Angaben der Gesetze kann ich auch keine Lösung herleiten. Entscheidend dürfte sein, welcher Wohnungsbegriff der Satzung zugrunde liegt und ob nach diesem Gesetz (z.B. beim melderechtlichen Wohnungsbegriff das Meldegesetz BaWü) die ausländische Wohnung darunter zu subsumieren ist.
Unter folgendem link können Sie die meisten deutschen Gesetze sehr gut einsehen: http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi
und finden auf diesem Weg vielleicht Ihre Lösung.
Gruß
yvonne winkler
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06.04.2006
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Yvonne Winkler,
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